Rechtsanwaltskanzlei Schulze

Ihr Anwalt im Immobilienrecht

Mit fundiertem Wissen im Immobilienrecht schaffen wir Klarheit, Sicherheit und Vertrauen zwischen Bauträger und Erwerber.

Herzlich Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Schulze in Berlin.

Mit unserer fundierten Erfahrung im Immobilienrecht begleiten wir Bauunternehmer, Käufer, Verkäufer, Bauträger, Hausverwaltungen, Vermieter, Mieter und Makler sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich.
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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Individuelle Beratung

Baurecht: Konflikte bei Bauprojekten rechtssicher lösen

Im Baurecht kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Bauherren, Handwerkern, Generalunternehmen oder Subunternehmern. Verzögerungen, ungeklärte Leistungsumfänge, fehlende Nachträge oder unklare Vertragsgrundlagen führen schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Ein rechtssicher gestalteter Bauvertrag, klare Dokumentationen und eine frühzeitige juristische Beratung helfen, hohe Folgekosten zu vermeiden. Besonders bei Bauzeitverlängerungen, Nachtragsforderungen oder Stillstand auf der Baustelle sorgt eine kompetente anwaltliche Unterstützung dafür, dass Ansprüche schnell und wirksam durchgesetzt werden können.

Immobilienrecht: Kauf, Verkauf, Übergabe und Haftung

Im Immobilienrecht stehen häufig Themen wie Kaufpreisfälligkeit, Übergabe, Haftung für versteckte Mängel oder die Rückabwicklung eines Immobilienkaufs im Mittelpunkt. Wenn nach dem Notartermin Probleme auftreten – etwa Schimmel, fehlerhafte Elektrik oder abweichende Wohnflächenangaben – benötigen Käufer und Verkäufer eine klare rechtliche Bewertung. Auch Fragen zur Grundschuld, Finanzierung oder Gewährleistung gegenüber Handwerkern spielen eine große Rolle. Ein spezialisierter Rechtsbeistand stellt sicher, dass vertragliche Vereinbarungen eingehalten werden und Betroffene ihre Rechte effektiv durchsetzen können.

Inkassorecht, Verzug & Baumängel: Wenn Zahlungen ausbleiben oder Abnahmen verweigert werden

Gerade im Bau- und Immobilienbereich kommt es häufig zu Zahlungsverzug, offenen Rechnungen oder verweigerter Abnahme. Bauunternehmer bleiben auf Forderungen sitzen, weil Auftraggeber Mängel behaupten, obwohl diese nicht wesentlich oder bereits behoben sind. Umgekehrt erleben Bauherren, dass trotz bestehender Baumängel Druck zur Zahlung ausgeübt wird. Inkassorecht, Verzug und Mängelhaftung greifen hier ineinander. Eine anwaltliche Prüfung zeigt, ob Zurückbehaltungsrechte bestehen, ob die Abnahme berechtigt verweigert wird und welche Schritte notwendig sind, um Forderungen erfolgreich durchzusetzen – von der Mahnung bis zur gerichtlichen Geltendmachung.

Bauträgerrecht & MaBV: Schutzmechanismen und typische Streitpunkte

Beim Bauträgervertrag gelten besondere Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie regelt, in welchen Raten Bauträger Zahlungen erhalten dürfen, welche Sicherheiten bestehen müssen und wie Käufer vor finanziellen Risiken geschützt werden. Typische Streitpunkte im Bauträgerrecht sind verspätete Fertigstellungen, unvollständige Bauleistungen, fehlerhafte Teilabnahmen sowie überhöhte oder unzulässige Zahlungsanforderungen. Eine anwaltliche Begleitung stellt sicher, dass MaBV-Vorgaben eingehalten werden, Käufer keine unberechtigten Zahlungen leisten und Bauträger ihre Projekte rechtssicher abwickeln.